GVL

Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten

Infos über die GVL hier in Kürze !

 

Als Musiker hat man Anspruch auf Vergütungen, z.B. wenn man als Studiomusiker auf einer CD mitgewirkt hat und diese dann im Radio gespielt wird. Um die Ausschüttungen in Anspruch nehmen zu können, muss man als Musiker (oder anderweitiger Künstler) bei der GVL Mitglied werden. Die Mitgliedschaft ist - im Gegensatz z.B. zur GEMA-Mitgliedschaft - kostenlos.

 

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