Künstlersozialkasse (KSK)

Die KSK (nein, nicht das Kommando Spezialkräfte der Bundeswehr, sondern eine Sozialkasse zur Kranken-, Renten- & Pflegeversicherung für Künstler (Musiker, bildende Künstler, Schriftsteller, Grafiker  usw. !) wurde eigens gegründet um Menschen mit künstlerischem Beruf (und bekanntlich oft sehr niedrigem Einkommen) unter die Arme zu greifen. Sie bildet quasi das Pendant zum Arbeitgeberanteil an der Sozialversicherung, um Künstler mit ihren Beitragszahlungen zu entlasten.

 

Für Gitarristen wird die Künstlersozialkasse spätestens dann interesant, wenn mit dem Gitarrespielen das Haupteinkommen (z.B. über Auftritte, Unterricht, Studiomusikertätigkeiten etc.) erzielt wird. Denn Kraft Gesetz sind alle Künstler im Rahmen eines bestimmten Einkommens in der KSK pflichtversichert. Nur wissen es manche Musiker nicht und auch mancher Auftraggeber eines Musikers hat keine Ahnung, dass er im Rahmen der entsprechenden Gesetzgebung zur sogenannten "Künstlersozialabgabe" verpflichtet ist.

 

Letztere besagt, dass all diejenigen, die einem Künstler ein Honorar bezahlen einen prozentualen Aufschlag (ca. 6 %) an Abgabe entrichten müssen, was natürlich bei einigen Personengruppen (etwa Betreibern von Musikschulen) Probleme aufwirft und nicht selten die Situation ad absurdum führt, wenn etwa ein Musiker einen anderen Musiker (oder auch Grafiker etc.) beschäftigt für sein eig. künstler. Projekt.

 

Da die Materie verzwickt ist, lohnt es sich damit näher zu beschäftigen, z.B. auf diesen Webseiten:

 

www.tunesdayrecords.de/Wissen/KSK.htm

 

www.kskforum.de

 

www.kuenstlersozialkasse.de

 

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